Vom Au-Pair zum BFD in Deutschland: 2027 Leitfaden für Bundesfreiwilligendienst, Taschengeld & Visum
Vom Au-Pair zum BFD in Deutschland wechseln: Alles zu rechtlichen Regelungen nach § 19c AufenthG, BAFzA-Vereinbarung, Taschengeld bis zu €604, Einsatzstellen, Unterkunft und Visumverlängerung ohne Ausreise für 2027.
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Kurze Antwort
Der Wechsel vom Au-Pair zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist in Deutschland nach § 39 AufenthV ohne Ausreise möglich. Im Gegensatz zum FSJ gilt beim BFD keine Altersgrenze (auch über 27 Jahre offen). Für 2027 erhalten Freiwillige bis zu 604 Euro Taschengeld plus Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung auf Basis einer Vereinbarung mit dem BAFzA unter § 19c Abs. 1 AufenthG.
Guide at a glance
| Detail | What to know |
|---|---|
| Destination | Germany |
| Route | Germany programs |
| Reading time | 8 minutes |
Kurzübersicht: Au-Pairs in Deutschland können nach Ablauf ihres Au-Pair-Jahres nahtlos im Inland in den Bundesfreiwilligendienst (BFD) wechseln, ohne das Bundesgebiet verlassen zu müssen. Rechtsgrundlage für den Inlandswechsel ist § 39 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in Verbindung mit § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG). Der BFD bietet internationalen Bewerbern für 2027 ein monatliches Taschengeld von bis zu €604 netto, kostenfreie Unterkunft und Verpflegung (oder finanzielle Zuschüsse) und kennt im Unterschied zum FSJ keine Höchstaltersgrenze.
Leitfaden auf einen Blick: Wechsel vom Au-Pair zum BFD (2027)
| Parameter | Gesetzliche Regelung & Kennzahlen 2027 |
|---|---|
| Zielland | Deutschland (Inlandswechsel bei der lokalen Ausländerbehörde) |
| Bisheriger Aufenthaltstitel | Au-Pair-Aufenthaltserlaubnis (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 12 BeschV) |
| Neuer Aufenthaltstitel | Bundesfreiwilligendienst (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV) |
| Altersgrenze | Keine Höchstaltersgrenze (offen ab 18 Jahren, ideal für Bewerber ab 27 Jahren) |
| Verwaltende Bundesbehörde | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) |
| Sprachnachweis | Zertifikat B1 CEFR (Goethe-Institut, telc, ÖSD) empfohlen |
| Höchsttaschengeld 2027 | Bis zu €604 netto/Monat (gesetzliche Höchstgrenze nach BFDG) |
| Zusatzleistungen | Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung oder monatliche Pauschale (€150–€300) |
| Sperrkonto erforderlich? | Nein (Taschengeld, Unterkunft und Sozialversicherung decken den Unterhalt) |
| Bearbeitungsgebühr | ca. €100 für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis |
| Voraussichtliche Lesezeit | 12 Minuten |
1. Gesetzliche Grundlagen & Inlandswechsel (§ 39 AufenthV & BFDG)
Wenn Au-Pairs das 26. Lebensjahr überschritten haben oder vielfältigere Einsatzbereiche außerhalb des rein sozialen Spektrums anstreben, ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) die stärkste legale Anschlussoption in Deutschland.
Der BFD wurde 2011 als ziviler Nachfolger des Zivildienstes eingeführt und basiert auf dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG). Gesteuert wird das Programm zentral vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Sitz in Köln.
Aufenthaltsrechtlich stützt sich der BFD auf § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Durch die Regelung in § 39 Nr. 1 AufenthV können sich ausländische Au-Pairs direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde für den Wechsel der Aufenthaltserlaubnis bewerben. Ein Verlassen der Bundesrepublik oder ein erneuter Visumantrag bei der deutschen Botschaft in Neu-Delhi, Kathmandu oder Islamabad ist gesetzlich nicht erforderlich.
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2. Einsatzbereiche & Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst
Während das FSJ stark auf soziale Einrichtungen fokussiert ist, bietet der BFD ein deutlich breiteres Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in ganz Deutschland:
A. Natur-, Umwelt- & Klimaschutz (Ökologischer BFD)
- Typische Aufgaben: Pflege von Naturschutzgebieten, Begleitung von Umweltbildungsprojekten, Mitarbeit in biologischen Stationen, Waldpädagogik.
- Profilvorteil: Hervorragend geeignet für Absolventen mit Interesse an Umweltwissenschaften, Forstwirtschaft oder nachhaltiger Landwirtschaft.
B. Kultur, Denkmalpflege & Bildungseinrichtungen
- Typische Aufgaben: Unterstützung in Museen, Theatern, soziokulturellen Zentren, Stadtbibliotheken oder Volkshochschulen.
- Profilvorteil: Schneller Erwerb gehobener Deutschkenntnisse (B2/C1) durch redaktionelle und organisatorische Mitarbeit.
C. Sportvereine & Jugendarbeit
- Typische Aufgaben: Organisation von Kinder- und Jugendtrainings, Betreuung bei Wettkämpfen, Pflege von Sportstätten.
D. Gesundheit, Pflege & Soziales
- Typische Aufgaben: Hilfsdienste in Krankenhäusern, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, mobilen sozialen Hilfsdiensten und Tafeln.
- Profilvorteil: Direkte Vorbereitung auf eine anschließende Pflege- oder Erzieherausbildung.
3. Praktischer Vergleich: Au-Pair vs. BFD vs. FSJ
| Kriterium | Au-Pair (§ 12 BeschV) | BFD (BFDG) | FSJ (JFDG) |
|---|---|---|---|
| Altersgrenze | 18–26 Jahre (unter 27) | Keine Altersgrenze (ab 18 Jahren) | 18–26 Jahre (unter 27) |
| Zuständige Behörde | Bundesagentur für Arbeit | Bundesamt (BAFzA) | Landesträger / Ministerien |
| Maximales Taschengeld | Fest €280 / Monat | Bis zu €604 / Monat (2027) | ca. €350–€550 / Monat |
| Wöchentliche Arbeitszeit | Bis zu 30 Stunden | 38,5–40 Stunden (Vollzeit) | 38,5–40 Stunden (Vollzeit) |
| Teilzeit möglich? | Nein | Ja (ab 27 Jahren über 20 Std./Woche) | Nur in Ausnahmefällen |
| Einsatzbereiche | Familie & Kinderbetreuung | Soziales, Kultur, Ökologie, Sport | Überwiegend Soziales & Pflege |
| Sozialversicherung | Private Versicherung der Familie | 100% gesetzlich durch Träger gezahlt | 100% gesetzlich durch Träger gezahlt |
4. Der 6-Stufen-Fahrplan: Vom Au-Pair zum BFD für 2027
Für einen nahtlosen Wechsel vom Au-Pair zum BFD empfiehlt sich folgende strukturierte Vorgehensweise:
The 6-Stage Roadmap to Germany
- Stufe 1: Einsatzstellensuche über die BAFzA-Börse (Monate 7–9 des Au-Pair-Jahres)
Nutzen Sie die offizielle Stellenbörse des Bundesamts (bundesfreiwilligendienst.de) sowie Wohlfahrtsverbände, um freie BFD-Plätze mit Wohnmöglichkeit zu finden.
- Stufe 2: Vorstellungsgespräch & Vereinbarungsentwurf
Führen Sie persönliche Vorstellungsgespräche bei der Einsatzstelle. Klären Sie Fragen zu Taschengeld, Verpflegungszuschuss und Unterbringung.
- Stufe 3: Einreichung der BAFzA-Vereinbarung
Die Einsatzstelle schließt die Vereinbarung mit Ihnen und leitet diese an die zuständige Zentralstelle und das BAFzA in Köln zur Genehmigung weiter.
- Stufe 4: Wohnraumnachweis & Meldebestätigung
Sichern Sie sich ein Zimmer (Einsatzstellen-Wohnheim oder eigenes WG-Zimmer) und melden Sie Ihren Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt an.
- Stufe 5: Antragstellung bei der Ausländerbehörde (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
Reichen Sie den Antrag auf Wechsel des Aufenthaltstitels mit der genehmigten BAFzA-Vereinbarung und dem B1-Zertifikat bei der Ausländerbehörde ein. Bei längerer Bearbeitungsdauer erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung.
- Stufe 6: Dienstbeginn & Erhalt des BFD-Ausweises
Treten Sie Ihren Dienst an. Die Einsatzstelle meldet Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse an und händigt Ihnen den offiziellen Dienstausweis aus.
5. Finanzielle Konditionen, Taschengeld & Gebühren 2027
- Gesetzliches Höchsttaschengeld: Das BFDG koppelt das maximale Taschengeld an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Im Jahr 2027 liegt die gesetzliche Höchstgrenze bei bis zu €604 netto pro Monat.
- Unterkunft & Verpflegung: Wenn keine direkte Unterkunft gestellt wird, zahlt die Einsatzstelle geldwerte Sachbezüge (Unterkunftszuschuss ca. €200–€300/Monat, Verpflegungspauschale ca. €288/Monat).
- Vollständige Sozialversicherung: Sie sind als BFD-Dienstleistender voll versicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung übernimmt zu 100% die Einsatzstelle.
- Kein Sperrkonto erforderlich: Die Kombination aus Taschengeld, Unterkunftsleistung und voller Beitragsübernahme deckt den Lebensunterhalt vollständig ab. Ausländerbehörden fordern daher kein Sperrkonto.
- Verwaltungsgebühr der Ausländerbehörde: Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) fallen standardmäßig ca. €100 an.
Informieren Sie sich über weitere Aufenthaltsoptionen in unserer Übersicht der Deutschland-Programme.
6. Typische Fallstricke & Risiken beim BFD-Wechsel
- Bearbeitungszeit des BAFzA berücksichtigen: Die Genehmigung der Vereinbarung durch das Bundesamt in Köln dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Beginnen Sie frühzeitig, da die Ausländerbehörde die BAFzA-Bestätigung zwingend im Original oder als beglaubigte Kopie verlangt.
- Altersgerechte Programmwahl: Wenn Sie bereits 27 Jahre alt sind, ist ein FSJ gesetzlich ausgeschlossen. Ein BFD ist hier die einzig rechtssichere Alternative im Bereich der Freiwilligendienste.
- Fristgerechte Kündigung bei der Gastfamilie: Halten Sie die zweiwöchige vertragliche Kündigungsfrist ein. Ein abrupter Auszug ohne Einvernehmen kann zu Streitigkeiten über die Meldeadresse führen.
- Achtung vor inoffiziellen Agenturgebühren: Die Vermittlung in den Bundesfreiwilligendienst ist staatlich gefördert und für Freiwillige grundsätzlich kostenfrei. Zahlen Sie niemals Provisionen für eine Zusage.
7. Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Kann ich nach dem Au-Pair-Jahr ohne Ausreise in den BFD wechseln?
Ja. Nach § 39 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) können Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis den Wechsel zum BFD direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland vollziehen.
Gibt es eine Altersgrenze für den BFD?
Nein. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) sieht keine Altersgrenze vor. Der BFD steht allen Personen ab 18 Jahren offen, unabhängig davon, ob sie 20, 30 oder 45 Jahre alt sind.
Wie viel Taschengeld wird 2027 im BFD gezahlt?
Das maximale monatliche Taschengeld beträgt 2027 bis zu €604 netto. Die genaue Höhe legt die jeweilige Einsatzstelle im Vertrag fest. Oft kommen Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse hinzu.
Brauche ich für das BFD-Visum ein Sperrkonto?
Nein. Da die Einsatzstelle das Taschengeld, Unterkunftsleistungen und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, gilt der Lebensunterhalt als gesichert, sodass kein Sperrkonto erforderlich ist.
Welches Sprachniveau wird für den BFD vorausgesetzt?
Für die meisten Einsatzstellen ist ein B1-Zertifikat erforderlich. Da Au-Pairs bereits ein Jahr in Deutschland leben und kommunizieren, lässt sich die Sprachfähigkeit problemlos nachweisen.
Wer bezahlt die Krankenversicherung im BFD?
Die Einsatzstelle bzw. der Träger zahlt 100% der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für den Freiwilligen entstehen keine Abzüge.
Kann ich nach dem BFD eine Ausbildung beginnen?
Ja, der BFD ist hervorragend geeignet, um deutsche Arbeitserfahrungen zu sammeln und ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten, mit dem Sie sich direkt auf Ausbildungsplätze (§ 16a AufenthG) bewerben können.
Darf ich im BFD in Teilzeit arbeiten?
Freiwillige über 27 Jahre dürfen den BFD in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) absolvieren. Für Freiwillige unter 27 Jahren ist grundsätzlich Vollzeit vorgeschrieben.
Was mache ich, wenn mein Au-Pair-Visum vor der BFD-Zusage abläuft?
Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung bzw. Wechsel bei der Ausländerbehörde unbedingt vor Ablauf Ihres Au-Pair-Visums. Dadurch greift die Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 AufenthG), die Ihren Aufenthalt legalisiert.
Bekomme ich im BFD Seminartage?
Ja, bei einem 12-monatigen BFD sind 25 Bildungstage gesetzlich vorgeschrieben und voll bezahlt. Die Seminare finden an Bildungszentren des Bundes statt und fördern den interkulturellen Austausch.
Darf ich neben dem BFD einen Nebenjob machen?
Eine Nebentätigkeit (z. B. Minijob bis €538) ist möglich, erfordert jedoch die schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle und der Ausländerbehörde.
Was ist der Hauptunterschied zwischen BFD und FSJ?
Der BFD unterliegt dem Bund (BAFzA) und kennt keine Altersgrenze, während das FSJ den Ländern untersteht und nur für Personen unter 27 Jahren zugänglich ist.
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Hinweis zur Rechtsberatung: Indus Emissary bietet professionelle Orientierungs- und Dokumentenberatung. Rechtskräftige Entscheidungen über Aufenthaltstitel trifft ausschließlich die zuständige Ausländerbehörde.
Häufige Fragen
- Kann ich nach dem Au-Pair-Jahr ohne Ausreise in den BFD wechseln?
- Ja. Nach § 39 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) können Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis den Wechsel zum BFD direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland vollziehen.
- Gibt es eine Altersgrenze für den BFD?
- Nein. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) sieht keine Altersgrenze vor. Der BFD steht allen Personen ab 18 Jahren offen, unabhängig davon, ob sie 20, 30 oder 45 Jahre alt sind.
- Wie viel Taschengeld wird 2027 im BFD gezahlt?
- Das maximale monatliche Taschengeld beträgt 2027 bis zu €604 netto. Die genaue Höhe legt die jeweilige Einsatzstelle im Vertrag fest. Oft kommen Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse hinzu.
- Brauche ich für das BFD-Visum ein Sperrkonto?
- Nein. Da die Einsatzstelle das Taschengeld, Unterkunftsleistungen und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, gilt der Lebensunterhalt als gesichert, sodass kein Sperrkonto erforderlich ist.
- Welches Sprachniveau wird für den BFD vorausgesetzt?
- Für die meisten Einsatzstellen ist ein B1-Zertifikat erforderlich. Da Au-Pairs bereits ein Jahr in Deutschland leben und kommunizieren, lässt sich die Sprachfähigkeit problemlos nachweisen.
- Wer bezahlt die Krankenversicherung im BFD?
- Die Einsatzstelle bzw. der Träger zahlt 100% der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für den Freiwilligen entstehen keine Abzüge.
- Kann ich nach dem BFD eine Ausbildung beginnen?
- Ja, der BFD ist hervorragend geeignet, um deutsche Arbeitserfahrungen zu sammeln und ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten, mit dem Sie sich direkt auf Ausbildungsplätze (§ 16a AufenthG) bewerben können.
- Darf ich im BFD in Teilzeit arbeiten?
- Freiwillige über 27 Jahre dürfen den BFD in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) absolvieren. Für Freiwillige unter 27 Jahren ist grundsätzlich Vollzeit vorgeschrieben.
- Was mache ich, wenn mein Au-Pair-Visum vor der BFD-Zusage abläuft?
- Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung bzw. Wechsel bei der Ausländerbehörde unbedingt vor Ablauf Ihres Au-Pair-Visums. Dadurch greift die Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 AufenthG), die Ihren Aufenthalt legalisiert.
- Bekomme ich im BFD Seminartage?
- Ja, bei einem 12-monatigen BFD sind 25 Bildungstage gesetzlich vorgeschrieben und voll bezahlt. Die Seminare finden an Bildungszentren des Bundes statt und fördern den interkulturellen Austausch.
- Darf ich neben dem BFD einen Nebenjob machen?
- Eine Nebentätigkeit (z. B. Minijob bis €538) ist möglich, erfordert jedoch die schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle und der Ausländerbehörde.
- Was ist der Hauptunterschied zwischen BFD und FSJ?
- Der BFD unterliegt dem Bund (BAFzA) und kennt keine Altersgrenze, während das FSJ den Ländern untersteht und nur für Personen unter 27 Jahren zugänglich ist.
Geprüfte Quellen
- Aufenthaltsverordnung § 39 - Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltstitels im BundesgebietOfficial government · checked 26 Sept 2026
Supports: Rechtliche Grundlage für den Inlandswechsel des Aufenthaltstitels ohne Ausreise nach Deutschland.
- Aufenthaltsgesetz § 19c - Sonstige Beschäftigungszwecke und FreiwilligendiensteOfficial government · checked 26 Sept 2026
Supports: Aufenthaltserlaubnis zur Ableistung eines gesetzlichen Bundesfreiwilligendienstes (BFD).
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)Regulatory body · checked 26 Sept 2026
Supports: Zentrales Bundesportal des BAFzA zu Bundesfreiwilligendienst, Taschengeldobergrenze und Vereinbarungen.
- Make it in Germany - Freiwilligendienst in DeutschlandOfficial government · checked 26 Sept 2026
Supports: Bundesportal für internationale Fachkräfte zu Freiwilligendiensten, Lebensunterhalt und Visarecht.
- Bundesagentur für Arbeit - Bundesfreiwilligendienst (BFD) ÜbersichtOfficial government · checked 26 Sept 2026
Supports: Bundesagentur für Arbeit zu Rahmenbedingungen, Taschengeld und Sozialversicherung im BFD.
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