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Vom Au-Pair zur Ausbildung in Deutschland: 2027 Leitfaden für Wechsel des Aufenthaltstitels, B1/B2 & Vertrag

Vom Au-Pair direkt in eine duale Ausbildung in Deutschland wechseln ohne Ausreise: Erfahren Sie alles über § 16a AufenthG, Ausbildungsvertrag, IHK/HWK-Eintragung, BA-Zustimmung, Vergütung und Visumfristen für 2027.

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Verfasst von Indus Emissary Editorial Team, Editorial team
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Internationale Auszubildende vor einem deutschen Ausbildungsbetrieb mit Vertrag

Kurze Antwort

Der direkte Wechsel vom Au-Pair in eine duale Ausbildung (§ 16a AufenthG) ist in Deutschland ohne Ausreise nach § 39 AufenthV möglich. Für 2027 benötigen Sie einen registrierten Ausbildungsvertrag, Deutschkenntnisse auf B1- oder B2-Niveau, Zeugnisanerkennung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Liegt die Nettoausbildungsvergütung bei mindestens 822 Euro pro Monat, ist kein Sperrkonto erforderlich.

Guide at a glance

DetailWhat to know
DestinationGermany
RouteGermany programs
Reading time8 minutes

Kurzübersicht: Au-Pairs in Deutschland können nach Ablauf oder vorzeitigem Abschluss ihres Au-Pair-Aufenthalts direkt im Inland in eine staatlich anerkannte duale Ausbildung wechseln, ohne in ihr Heimatland zurückreisen zu müssen. Die Rechtsgrundlage für den Inlandswechsel bilden § 39 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Für das Ausbildungsjahr 2027 erhalten Auszubildende monatliche Ausbildungsvergütungen von €724 bis €1.450 brutto. Liegt die Nettovergütung bei mindestens €822 monatlich, entfällt die Pflicht zur Eröffnung eines Sperrkontos vollständig.


Leitfaden auf einen Blick: Wechsel vom Au-Pair zur Ausbildung (2027)

ParameterGesetzliche Regelung & Kennzahlen 2027
ZiellandDeutschland (Inlandswechsel bei der lokalen Ausländerbehörde)
Bisheriger AufenthaltstitelAu-Pair-Aufenthaltserlaubnis (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 12 BeschV)
Neuer AufenthaltstitelAufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG)
Gesetzliche AltersgrenzeKeine gesetzliche Höchstaltersgrenze im BBiG oder AufenthG
SchulabschlussMindestens 10- bzw. 12-jährige Schulbildung mit behördlicher Gleichwertigkeit
Erforderliches DeutschniveauB1 CEFR (Handwerk, Gastronomie); B2 CEFR (Pflege, IT, Kaufmännisch)
Ausbildungsvergütung 2027€724 bis €1.450 brutto/Monat (§ 17 BBiG bzw. Tarifvertrag)
Bedarfswert Lebensunterhalt€1.048 brutto bzw. €822 netto pro Monat
Sperrkonto-ErfordernisNur bei Unterschreitung von €822 netto/Monat (Differenzbetrag)
Bearbeitungsgebührca. €100 für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Voraussichtliche Lesezeit13 Minuten

1. Gesetzliche Grundlagen & Inlandswechsel (§ 39 AufenthV & § 16a AufenthG)

Für die Mehrheit der internationalen Au-Pairs aus Indien, Nepal, Bhutan und weiteren Drittstaaten ist das Au-Pair-Jahr das strategische Eintrittstor in den deutschen Arbeitsmarkt. Der direkte Wechsel in eine bezahlte duale Ausbildung (Duale Berufsausbildung) stellt den sichersten Pfad zu einer langfristigen Niederlassungserlaubnis dar.

Rechtlich stützt sich der Zuzug zur Ausbildung auf § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nach § 39 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) dürfen Inhaber einer gültigen deutschen Aufenthaltserlaubnis – zu denen Au-Pairs nach § 19c AufenthG gehören – den Zweck ihres Aufenthalts direkt bei der Ausländerbehörde im Bundesgebiet ändern. Eine Ausreise in das Herkunftsland und die langwierige Neubeantragung über ein VFS-Zentrum oder die Botschaft sind gesetzlich ausdrücklich nicht vorgeschrieben.

Damit die Ausländerbehörde den Titel erteilt, sind drei Hauptvoraussetzungen zu erfüllen:

  1. Ein rechtsgültiger, von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) eingetragener Berufsausbildungsvertrag,
  2. Die behördliche Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach der Beschäftigungsverordnung,
  3. Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.

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2. Beliebte Ausbildungsberufe & Eignung für ehemalige Au-Pairs

Ehemalige Au-Pairs bringen herausragende Voraussetzungen mit: Sie haben ein ganzes Jahr im deutschen Alltag gelebt, sprechen flüssig Deutsch und besitzen nachweisbare Anpassungsfähigkeit. Deutsche Betriebe bevorzugen sie häufig gegenüber Bewerbern aus dem Ausland:

A. Pflege- & Gesundheitsfachberufe

  • Ausbildungsberufe: Pflegefachmann / Pflegefachfrau (generalistische Pflegeausbildung), Anästhesietechnischer Assistent (ATA), Physiotherapeut.
  • Vorteile: Akuter Fachkräftemangel. Krankenhäuser bieten Wohnheimzimmer und hohe Einstiegsvergütungen (€1.190–€1.450 brutto im ersten Jahr), wodurch kein Sperrkonto nötig ist.
  • Sprachvoraussetzung: Zwingend B2 Deutsch (Zertifikat von Goethe, telc oder ÖSD).

B. Erzieher & Sozialpädagogische Assistenz

  • Ausbildungsberufe: Erzieher/-in (praxisintegrierte vergütete Ausbildung — PiA), Sozialpädagogische/r Assistent/-in.
  • Vorteile: Nahtlose Fortführung der Kinderbetreuungskompetenzen aus dem Au-Pair-Jahr. Hohe Nachfrage in städtischen und kirchlichen Kitas.

C. Gewerblich-technische Berufe & Informationstechnik (IT)

  • Ausbildungsberufe: Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Mechatroniker, Elektroniker für Betriebstechnik.
  • Vorteile: Hohe Gehälter nach Ausbildungsabschluss, exzellente Karriereaussichten in Industrie und Mittelstand.
  • Sprachvoraussetzung: B1/B2 Deutsch sowie gute Mathematik- und Englischnoten.

D. Gastronomie, Hotellerie & Logistik

  • Ausbildungsberufe: Hotelfachmann, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Koch, Fachkraft für Lagerlogistik.
  • Vorteile: Rasche Einstellungsverfahren, Verpflegung oft direkt im Betrieb enthalten.

3. Praktischer Vergleich: Au-Pair vs. Duale Berufsausbildung

KriteriumAu-Pair (§ 12 BeschV)Duale Ausbildung (§ 16a AufenthG)
Rechtlicher StatusVorübergehender Kulturaufenthalt (max. 12 Monate)Berufliche Qualifikation mit Bleibeperspektive (2–3,5 Jahre)
Monatliches Einkommen€280 Taschengeld€724 bis €1.450 brutto Vergütung
Wöchentliche BelastungMax. 30 Stunden Kinderbetreuung38,5–40 Stunden (Betrieb & Berufsschule)
Urlaubsanspruch4 Wochen pro JahrGesetzlich mind. 24–30 Werktage pro Jahr
SozialversicherungsstatusPrivate Reisekrankenversicherung durch FamilieGesetzliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
NiederlassungserlaubnisZählt als VoraufenthaltszeitDaueraufenthalt nach 2 Jahren als Fachkraft möglich
AbschlusszertifikatAu-Pair-ZertifikatStaatlicher IHK-/HWK-Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief

4. Der 6-Stufen-Fahrplan: Vom Au-Pair zur Ausbildung für 2027

Um die behördlichen Fristen und den Ausbildungsbeginn (in der Regel 1. August oder 1. September 2027) exakt einzuhalten, folgen Sie diesem Ablauf:

The 6-Stage Roadmap to Germany

  1. Stufe 1: Zeugnisanerkennung & B2-Spracherwerb (Monate 5–8 des Au-Pair-Jahres)

Lassen Sie Ihre heimatlichen Schulzeugnisse (z. B. 10th/12th Standard) bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes bewerten und schließen Sie die B1- bzw. B2-Sprachprüfung ab.

  1. Stufe 2: Gezielte Bewerbungsphase & Vor-Ort-Interviews (Monate 7–10)

Nutzen Sie den großen Vorteil, bereits in Deutschland zu sein: Besuchen Sie Bewerbungsgespräche persönlich und absolvieren Sie 1–2 Tage Hospitation im Betrieb.

  1. Stufe 3: Vertragsunterzeichnung & Kammerregistrierung

Unterzeichnen Sie den Berufsausbildungsvertrag. Der Betrieb meldet den Vertrag bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) zur offiziellen Registrierung an.

  1. Stufe 4: Wohnraumsicherung & Wohnsitzanmeldung

Mieten Sie ein Zimmer (z. B. im Azubi-Wohnheim oder einer WG) und melden Sie sich nach Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses rechtzeitig beim Bürgeramt um.

  1. Stufe 5: Antrag auf Titelwechsel bei der Ausländerbehörde (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Reichen Sie den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG mit Ausbildungsvertrag, Kammerbescheinigung, Krankenversicherungsnachweis und Wohnraumnachweis ein. Bei Bearbeitungsstau erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung.

  1. Stufe 6: Ausbildungsstart & Vorabzustimmung der Arbeitsagentur

Die Ausländerbehörde holt intern die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Nach Erteilung starten Sie zum 1. August oder 1. September Ihre Berufsausbildung.


5. Vergütung, Lebenshaltungskosten & Finanzierungsnachweis 2027

  • Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG): Im Jahr 2027 beträgt die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr mindestens €724 brutto pro Monat. In tarifgebundenen Branchen (z. B. Pflege, Metall, Chemie) liegt sie bei €1.100 bis €1.450 brutto.
  • Offizieller Lebensunterhaltsbedarf: Die Ausländerbehörden legen für Auszubildende einen monatlichen Lebenshaltungsbedarf von €1.048 brutto bzw. €822 netto zugrunde.
  • Sperrkonto-Befreiung: Liegt Ihre vertragliche Nettovergütung bei mindestens €822 pro Monat, ist Ihr Lebensunterhalt gesetzlich gesichert. Sie müssen kein Sperrkonto eröffnen. Liegt die Nettovergütung darunter (z. B. €690 netto), verlangt die Behörde den Nachweis der Differenz (€132 x 12 = €1.584) auf einem Sperrkonto.
  • Gebühren der Ausländerbehörde: Die Gebühr für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung beträgt ca. €100.

Detaillierte Informationen zu unseren Sprach- und Vorbereitungsprogrammen finden Sie in der Übersicht der Deutschland-Programme.


6. Häufige Fehler & Warnung vor Vermittlungsbetrug

  • Auslaufen des Au-Pair-Visums ohne rechtzeitigen Folgeantrag: Stellen Sie den schriftlichen Antrag auf Wechsel nach § 16a AufenthG unbedingt vor dem letzten Gültigkeitstag Ihres Au-Pair-Visums. Nur so greift die Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 AufenthG), die Ihren Aufenthalt legalisiert.
  • Vorzeitiger Abbruch ohne Plan B: Kündigen Sie Ihre Gastfamilie erst, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist und eine Meldeadresse gesichert ist. Ohne Wohnsitz kann die Ausländerbehörde den Antrag nicht bearbeiten.
  • Fehlende Zeugnisanerkennung: Manche Kammern verweigern die Eintragung des Ausbildungsvertrags, wenn kein amtlicher Gleichwertigkeitsbescheid der Schulzeugnisse vorliegt. Beginnen Sie das Anerkennungsverfahren frühzeitig.
  • Achtung vor illegalen Ausbildungsgebühren: Deutsche Arbeitgeber dürfen nach § 299 StGB kein Geld von Auszubildenden für einen Ausbildungsplatz verlangen. Zahlen Sie niemals dubiose Vermittlungsgebühren.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Muss ich für den Wechsel vom Au-Pair zur Ausbildung aus Deutschland ausreisen?

Nein. Nach § 39 Nr. 1 AufenthV können Sie die Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) direkt bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Welches Sprachzertifikat benötige ich für die Ausbildung?

Für gewerblich-technische Berufe reicht gesetzlich meist B1, während für Pflege-, IT- und kaufmännische Berufe B2 dringend empfohlen bzw. vorgeschrieben wird. Gültig sind nur Zertifikate von Goethe, telc, ÖSD oder ECL.

Brauche ich ein Sperrkonto, wenn ich eine Ausbildung mache?

Wenn Ihre Nettoausbildungsvergütung mindestens €822 im Monat beträgt, benötigen Sie kein Sperrkonto. Nur wenn die Vergütung darunter liegt, muss die monatliche Differenz für ein Jahr auf einem Sperrkonto hinterlegt werden.

Kann die Gastfamilie meinen Ausbildungsstart verbieten?

Nein. Sie können das Au-Pair-Verhältnis unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist ordentlich beenden. Die Gastfamilie hat keinerlei rechtlichen Einfluss auf Ihre Ausbildungszusage.

Was passiert, wenn mein Au-Pair-Visum im Juli endet, die Ausbildung aber erst im September beginnt?

Sie stellen rechtzeitig vor Ablauf Ihres Au-Pair-Visums den Antrag bei der Ausländerbehörde. Die Behörde stellt eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) aus, die die Zeit bis zum Ausbildungsstart rechtlich überbrückt.

Muss die Bundesagentur für Arbeit meiner Ausbildung zustimmen?

Ja, die Ausländerbehörde holt intern die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese prüft, ob die Ausbildungsbedingungen den tariflichen bzw. ortsüblichen Standards entsprechen.

Darf ich während der Ausbildung zusätzlich arbeiten?

Ja, nach § 16a Abs. 3 AufenthG dürfen Sie bis zu 10 Stunden pro Woche einer vom Ausbildungsbetrieb genehmigten Nebentätigkeit nachgehen.

Kann ich die Ausbildung verkürzen, wenn ich bereits studiert habe?

Ja, nach § 8 BBiG kann bei Vorbildung (z. B. Abitur, Bachelor-Abschluss oder einschlägige Vorkenntnisse) ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer um 6 bis 12 Monate gestellt werden.

Wann kann ich nach der Ausbildung die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und zweijähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a AufenthG) können Sie nach § 18c AufenthG die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Welche Schulabschlüsse werden in Deutschland anerkannt?

In der Regel wird ein 10-jähriger Schulabschluss als Hauptschulabschluss und ein 12-jähriger Abschluss (z. B. Higher Secondary Certificate) als Realschulabschluss oder Fachhochschulreife eingestuft.

Zahlt der Betrieb meine Krankenversicherung in der Ausbildung?

In der dualen Ausbildung sind Sie gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von Ihrer Bruttovergütung getragen.

Wie finde ich einen Ausbildungsbetrieb, während ich noch Au-Pair bin?

Nutzen Sie Ausbildungsmessen am Wochenende, die IHK-Lehrstellenbörse, arbeitsagentur.de sowie die Beratungs- und Matchingangebote von Indus Emissary.


Indus Emissary Beratung & Ausbildungsbegleitung

Sind Sie derzeit Au-Pair in Deutschland und möchten 2027 in eine bezahlte duale Ausbildung starten? Unser Team unterstützt Sie bei der Zeugnisanerkennung, der Arbeitgebersuche und der rechtssicheren Visumantragstellung:

  • WhatsApp-Beratung: Schreiben Sie direkt auf WhatsApp an +49 1590 5663495 für eine schnelle Fallprüfung.
  • E-Mail-Kontakt: Senden Sie Ihre Zeugnisse und Ihren Lebenslauf an [hello@indusemissary.com](mailto:hello@indusemissary.com).
  • Online-Profilbewertung: Registrieren Sie sich für unsere individuelle Begleitung auf der Indus Emissary Kontaktseite.
  • Interaktives Tool: Prüfen Sie Ihre Optionen mit dem kostenfreien Germany Route Finder.

Hinweis zur Rechtsberatung: Indus Emissary bietet professionelle Relocation-, Sprachkurs- und Dokumentenberatung. Offizielle Visa- und Aufenthaltsentscheidungen trifft ausschließlich die zuständige kommunale Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Muss ich für den Wechsel vom Au-Pair zur Ausbildung aus Deutschland ausreisen?
Nein. Nach § 39 Nr. 1 AufenthV können Sie die Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) direkt bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Welches Sprachzertifikat benötige ich für die Ausbildung?
Für gewerblich-technische Berufe reicht gesetzlich meist B1, während für Pflege-, IT- und kaufmännische Berufe B2 dringend empfohlen bzw. vorgeschrieben wird. Gültig sind nur Zertifikate von Goethe, telc, ÖSD oder ECL.
Brauche ich ein Sperrkonto, wenn ich eine Ausbildung mache?
Wenn Ihre Nettoausbildungsvergütung mindestens €822 im Monat beträgt, benötigen Sie kein Sperrkonto. Nur wenn die Vergütung darunter liegt, muss die monatliche Differenz für ein Jahr auf einem Sperrkonto hinterlegt werden.
Kann die Gastfamilie meinen Ausbildungsstart verbieten?
Nein. Sie können das Au-Pair-Verhältnis unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist ordentlich beenden. Die Gastfamilie hat keinerlei rechtlichen Einfluss auf Ihre Ausbildungszusage.
Was passiert, wenn mein Au-Pair-Visum im Juli endet, die Ausbildung aber erst im September beginnt?
Sie stellen rechtzeitig vor Ablauf Ihres Au-Pair-Visums den Antrag bei der Ausländerbehörde. Die Behörde stellt eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) aus, die die Zeit bis zum Ausbildungsstart rechtlich überbrückt.
Muss die Bundesagentur für Arbeit meiner Ausbildung zustimmen?
Ja, die Ausländerbehörde holt intern die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese prüft, ob die Ausbildungsbedingungen den tariflichen bzw. ortsüblichen Standards entsprechen.
Darf ich während der Ausbildung zusätzlich arbeiten?
Ja, nach § 16a Abs. 3 AufenthG dürfen Sie bis zu 10 Stunden pro Woche einer vom Ausbildungsbetrieb genehmigten Nebentätigkeit nachgehen.
Kann ich die Ausbildung verkürzen, wenn ich bereits studiert habe?
Ja, nach § 8 BBiG kann bei Vorbildung (z. B. Abitur, Bachelor-Abschluss oder einschlägige Vorkenntnisse) ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer um 6 bis 12 Monate gestellt werden.
Wann kann ich nach der Ausbildung die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und zweijähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a AufenthG) können Sie nach § 18c AufenthG die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Welche Schulabschlüsse werden in Deutschland anerkannt?
In der Regel wird ein 10-jähriger Schulabschluss als Hauptschulabschluss und ein 12-jähriger Abschluss (z. B. Higher Secondary Certificate) als Realschulabschluss oder Fachhochschulreife eingestuft.
Zahlt der Betrieb meine Krankenversicherung in der Ausbildung?
In der dualen Ausbildung sind Sie gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von Ihrer Bruttovergütung getragen.
Wie finde ich einen Ausbildungsbetrieb, während ich noch Au-Pair bin?
Nutzen Sie Ausbildungsmessen am Wochenende, die IHK-Lehrstellenbörse, arbeitsagentur.de sowie die Beratungs- und Matchingangebote von Indus Emissary.

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